Rechtsprechung
   LG Hamburg, 11.01.2005 - 312 O 875/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,40868
LG Hamburg, 11.01.2005 - 312 O 875/04 (https://dejure.org/2005,40868)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2005 - 312 O 875/04 (https://dejure.org/2005,40868)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 312 O 875/04 (https://dejure.org/2005,40868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,40868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 11.01.2007 - 3 U 24/05

    Zum Rechtserhalt einer Marke erforderliche Zeichennutzung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 11. Januar 2005, Az. 312 O 875/04, wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat der Klage mit Urteil vom 11. Januar 2005, Az. 312 O 875/04, vollen Umfangs stattgegeben.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2005, Az. 312 O 875/04, abzuändern und die Klage vom 28. September 2004 abzuweisen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen aufzuerlegen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2005, Az. 312 O 875/04, zurückzuweisen,.

    Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.

    Auch insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.

    Auch insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.

    Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht